Page 10 - Turnverein Rapperswil-Jona Vereinsheft 2020 2+3
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Andererseits macht eine allfällige Isolation über eine unbestimmte Zeit
auch krank. Wir fühlen uns im Zwiespalt zwischen Zuversicht und Zweifel.
Die Frage sei erlaubt, ob die Gefährdung so schlimm ist? Alles Geschwätz,
heisse Luft? Einige Menschen meinen dies und vertreten ihre Meinung
entsprechend wortgewaltig.
In der Musik gibt es den Begriff Corona ebenfalls. Dabei gilt es, eine
unbestimmte Zeit lang inne zu halten. Innehalten meint auch statt wanken
danken. Ruhig mutig sein vor dem nächsten Schritt. Aus der Hoffnung den
Geist stärken für eine bessere Zeit ohne Unsicherheit, Einsamkeit, Angst,
jedoch mit Engagement, Grossherzigkeit, Geborgenheit, Zufriedenheit.
Im Notrecht Ausnahmezustand zum Schutz der Gesundheit
Bis 24. Februar gab es in der Schweiz noch keinen bestätigten Fall einer
Ansteckung. Einen Blick in betroffene Länder zeigt, dass das Virus ein
Menschenleben ohne Frage brutal auslöschen kann.
Nach Wuhan ist der Bann auch in Norditalien ausgebrochen. Bald könnten
wir im Bann von COVID-19 stehen. Überraschungen erzeugen Zeitdruck.
Wegen dem Verbreitungspotenzial des Virus kündigt der Bundesrat
umgehend Verordnungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung an.
Dies soll den Ausbruch der Infektionskrankheit zurückhalten und
eindämmen. Er übernimmt mittels Notrecht die nationale Führung im
Kampf gegen COVID-19 Ansteckungen. Das Notrecht untersteht der
Verfassung. Notrecht bezeichnet staatliche Massnahmen, die nicht im
Rahmen der normalen demokratischen Kompetenzordnung getroffen
werden. Die Regierung hat keine leichte Aufgabe. Sie versucht, uns mit
verhältnismässigen Massnahmen optimal durch die Krise zu führen.